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Alexander-von-Humboldt-Stiftung: Philipp-Schwartz-Initiative

Alexander von Humboldt Stiftung: Philipp Schwartz-Initiative für gefährdete Wissenschaftler:innen

Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere wissenschaftliche Institutionen in Deutschland können in diesem Rahmen Fördermittel zur Aufnahme gefährdeter Forschender beantragen und Forscher:innen aus Ländern außerhalb der EU nominieren, die nachweisbar erheblicher und akuter Gefährdung ausgesetzt sind. Die Gefährdung kann nicht nur durch SAR oder Cara, sondern auch einen entsprechenden Aufenthaltsstatus im Zusammenhang mit einem Asylverfahren in der EU oder durch eine ausführliche, personenbezogene Stellungnahme einer glaubwürdigen dritten Seite nachgewiesen werden (z. B. deutsche Auslandsvertretung, Nichtregierungsorganisationen o.ä.). Bei afghanischen und ukrainischen Nominierten ist eine Eigenauskunft zur Gefährdung ausreichend. Eigenbewerbungen durch Forscher:innen selbst sind nicht möglich. Aufnehmende Institutionen erhalten entsprechend Fördermittel, die sich aus zwei Komponenten zusammensetzen: (1) Fellowship-Mittel: Im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung werden Mittel für ein Forschungsstipendium oder eine arbeitsvertragliche Anstellung bereitgestellt. Vorgesehen ist eine Dauer von bis zu 24 Monaten, eine Verlängerung von bis zu 12 Monaten im Rahmen eines Kofinanzierungsmodells kann im Laufe der Erstförderung beantragt werden; (2) Förderpauschale für die aufnehmende Einrichtung: Die aufnehmende Einrichtung erhält eine Pauschale in Höhe von 20.000 Euro je geförderter Person.

Quelle: Uni Leipzig, Dez. 1