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BMBF: Käte Hamburger Kolleg

Mit dem Förderprogramm sollen Kollegs gefördert werden, die eine geisteswissenschaftliche Themensetzung aufweisen (siehe Förderlinie I), zum anderen Kollegs, die eine dezidierte Zusammenarbeit der Geisteswissenschaften mit den Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften bei der Bearbeitung einer originär geisteswissenschaftlichen Fragestellung ermöglichen (siehe Förderlinie II). Förderlinie I – Geisteswissenschaftliche Forschung: Interdisziplinäre Forschung in den Geisteswissenschaften zu innovativen Fragestellungen. Förderlinie II – Transdisziplinäre Forschung: geisteswissenschaftliche Fragestellungen in der Zusammenarbeit mit Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften. Ein Käte Hamburger Kolleg ist als Ort der persönlichen wissenschaftlichen Begegnung gedacht. Es basiert einerseits auf dem Ortsprinzip und ermöglicht so die direkte Kommunikation der Fellows miteinander. Andererseits entwickelt das Kolleg Attraktion und Strahlkraft in Richtung Ausland. Förderfähig sind die projektbezogenen Ausgaben bis max. 100% und bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR pro Jahr, zzgl. 20% Projektpauschale (für Hochschulen); die Förderlaufzeit beträgt 4+4+4 Jahre. Da pro Universität bzw. Hochschule nur ein Antrag pro Förderlinie eingereicht werden darf, bedarf es im Vorfeld einer universitätsinternen Vorauswahl durch das Rektorat. Wenn Sie eine Antragstellung beabsichtigen, senden Sie bitte bis 30.11.2022 eine formlose Interessensbekundung mit Angaben zum Thema, den beteiligten Projektleitenden und der geplanten Struktur an das Prorektorat für Exzellenzentwicklung (prorektor.exzellenzentwicklung@uni-leipzig.de). Über die Aufforderung zur Einreichung einer Projektskizze entscheidet das Rektorat.

Deadline: 30.11.2022 (interne Deadline für Interessensbekundung: 30.11.22); 15.01.2024 (offizielle Deadline)

Quelle: Dez. 1, Uni Leipzig