Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur fördert Veranstaltungen, Publikationen und Medienangebote zu politischer Bildung und Wissenschaft, die sich mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der Diktatur in der SBZ und in der DDR sowie der deutschen Teilung auseinandersetzen oder die Gedenk- und Erinnerungskultur stärken. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten, Institutionen der politischen Bildungsarbeit.
Deadline: jährlich 30.06. (Gesamtfördersumme ≥ 60.000 €); 31.08.23 (Antragssumme < 60.000 €)
Quelle: Uni Leipzig, Dez. 1