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DFG: Digitalisierung und Erschließung

Das Programm „Digitalisierung und Erschließung“ der Gruppe „Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme“ (LIS) war im September 2020 neu akzentuiert worden. Das neu ausgerichtete Förderprogramm geht davon aus, dass Digitalisate das primäre Objekt für die wissenschaftliche Nutzung darstellen und nicht mehr die Originale. Daher ist der freie und dauerhafte Zugang zu Originalbeständen bei Vorlage von hochwertigen Digitalisaten in den meisten Fällen nicht mehr zwingend erforderlich. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Tatsache, dass (Teil-)Bestände im Ausland oder in privatem Eigentum häufig eine hohe Relevanz für die Forschung in Deutschland haben, wurden die Förderbedingungen im Programm „Digitalisierung und Erschließung“ angepasst. Ab sofort kann auch die Digitalisierung oder die Digitalisierung in Kombination mit einer Erschließungsmaßnahme von Beständen gefördert werden, die sich in Einrichtungen im Ausland oder in Privatbesitz befinden. Für Projekte, die ausschließlich die Beantragung einer Erschließungsmaßnahme vorsehen, gilt weiterhin, dass sich auch die Bestände dauerhaft an einer Einrichtung in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft in Deutschland befinden müssen. n den Grundlagen zur Antragsberechtigung im Programm „Digitalisierung und Erschließung“ ändert sich mit der Erweiterung des Fördergegenstands nichts.