zurück

SMWK: Projektförderung TG 70, Geistes- und Sozialwissenschaften

Via Uni Leipzig; Verfahren ist entsprechend an anderen Einrichtungen zu prüfen:

Sehr geehrte Damen und Herren Dekaninnen und Dekane,

anbei möchte ich Ihnen eine Ausschreibung des SMWK im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften zur Kenntnis geben und um breitgestreute Weiterleitung an Ihren Fakultäten bitten.

Da das Rektorat alle Anträge gesammelt, zusammen mit einer begründeten Priorisierung, bei der SAB einreichen muss, bitten wir alle interessierten Antragstellenden um Zusendung ihrer Anträge per Email an mich (prorektor.forschung@uni-leipzig.deprorektor.forschung@uni-leipzig.de) und Frau Dr. Sindy Schug aus dem Dezernat 1: Forschung und Transfer (sindy.schug@zv.uni-leipzig.desindy.schug@zv.uni-leipzig.de) bis zum 10. Oktober 2021.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. Schug sehr gern zur Verfügung.

Bitte leiten Sie die Ausschreibung auch an Ihre Dekanatsrätinnen und Dekanatsräte weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr. Erich Schröger Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs Universität Leipzig Ritterstr. 26 04109 Leipzig Tel.: 0341 97 30020 Fax: 0341 97 30029 Email: prorektor.forschung@uni-leipzig.de

Details:

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über einen Förderaufruf zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren Geistes- und Sozialwissenschaftliche Forschung vom 12. August 2021 Sofern in diesem Förderaufruf keine abweichenden Festlegungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70) vom 3. Juli 2019 (SächsABl. S. 1005), die durch die Richtlinie vom 10. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. 2020 S. S 7) geändert worden ist. ________ Geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung leistet einen entscheidenden Beitrag zum Verständnis, zur Versachlichung und zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, mit diesem Aufruf Einzel- und Kooperationsprojekte auszuwählen und zu fördern, welche insbesondere die Fördergegenstände II. c) und II. d) der dieser Bekanntmachung zugrundeliegenden Richtlinie RL TG 70 aufgreifen.

I. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind die innerhalb der Richtlinie RL TG 70 unter Punkt III ausgewiesenen potentiellen Zuwendungsempfänger. II. Was wird gefördert? Gefördert werden Forschungsprojekte im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften, welche aktuelle, gesellschaftliche Herausforderungen aufgreifen und wissenschaftlich bearbeiten. Unter Bezug auf die innerhalb der Richtlinie aufgeführten Fördergegenstände wird erwartet, dass insbesondere c) Projekte zur Stärkung der Drittmittelfähigkeit einzelner Einrichtungen und/oder Verbünde sowie d) Projekte, die Kooperationen mit Wirtschaft und Gesellschaft anstoßen und/oder vertiefen, vorgelegt werden. III. In welchem Zeitraum und in welcher Höhe wird gefördert? Angestrebt wird ein Förderbeginn zum 1. März 2022. Der Förderzeitraum endet spätestens am 31.12.2025. Für Einzelantragsteller steht pro Projekt ein Maximalbudget von 200.000 Euro für o. g. Zeitraum zur Verfügung. Dabei sind folgende Jahresscheiben zwingend einzuhalten1:

2022 bis zu 80.000 Euro 2023 bis zu 40.000 Euro 2024 bis zu 40.000 Euro 2025 bis zu 40.000 Euro

Bei Kooperationsvorhaben kann jede Partnereinrichtung die jeweilige Jahresscheibe geltend machen, so dass sich das Gesamtvolumen des Projektes entsprechend erhöht.

IV. Wie wird gefördert? Der Freistaat Sachsen gewährt die Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung als Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Für die Förderung werden Landesmittel eingesetzt. Für diesen Aufruf kalkuliert das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus ein Fördermittelbudget, welches bei Ausschöpfung des o. g. Maximalbetrages die Berücksichtigung von 25 Anträgen erlaubt.

1 Sollte für ein Jahr ein geringerer Betrag geltend gemacht werden, kann das verbleibende Budget nicht einer anderen Jahresscheibe zugeschlagen werden.

V. Wer ist Ansprechpartner und wo erfolgt die Beantragung? Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – ist Bewilligungsstelle sowie Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung. Die Projektskizzen sind in elektronischer Form an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB), Abteilung Wirtschaft, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden (E-Mail-Adresse: wirtschaft@sab.sachsen.de) zu übermitteln.

VI. Wie gestaltet sich das Verfahren? / Welche Kriterien sind Grundlage für die Bewertung? In Analogie zu den innerhalb der Richtlinie getroffenen Festlegungen ist ein zweistufiges Förderverfahren zu durchlaufen. Ein Anspruch auf Förderung entsteht daraus nicht. Grundlage für die Förderentscheidung im Wettbewerb ist die von den Interessenten in Stufe 1 des Verfahrens einzureichende Projektskizze (bestehend aus Deckblatt und Projektbeschreibung). Zur Erstellung der Skizze ist das auf der Programmseite der SAB zur Forschungsprojektförderung bereitgestellte Formular Nr. 63119 zu verwenden. Die vorgegebene Struktur ist zwingend einzuhalten, ebenso die Maßgabe zum Umfang (für die Projektbeschreibung bis max. 10 Seiten bei Einzelanliegen und bis max. 12 Seiten bei Kooperationsvorhaben unter Verwendung von Mindestschriftgröße 11, die maximale Seitenzahl versteht sich inkl. Anlagen). Wird ein Kooperationsvorhaben angestrebt, ist lediglich eine, zwischen allen Partnern abgestimmte, max. 12-seitige Projektbeschreibung vorzulegen.

Die Hausleitungen der Förderinteressenten sind in Stufe 1 des Verfahrens dahingehend einzubinden, dass sie die Förderanliegen/Skizzen zentral erfassen und – sofern mehr als ein Anliegen existiert – ein Ranking erstellen. Entscheidendes Kriterium für die Abstufung ist neben der Plausibilität und formalen Qualität der jeweiligen Skizze (Struktur und Umfang) die Einordnung des Vorhabens in die forschungsstrategischen Planungen der antragstellenden Einrichtung. Für die Listenplätze 1 bis 5 ist durch die Hausleitung eine kurze Begründung/Unterstützung des Förderanliegens zu formulieren. Bei der Bank sind alle Projektskizzen einzureichen, auch jene, die durch die Hausleitungen keine Priorisierung erfahren haben.

Die Frist zur Vorlage der Projektskizzen inkl. des Einrichtungsranking (tabellarisch abfallend) bei der SAB beginnt mit Bekanntmachung dieses Aufrufes am 12. August 2021 und endet am 10. November 2021. Es zählt das Datum des Eingangs der Unterlagen bei der Bank. Im Januar 2022 entscheidet ein Gremium unter Beteiligung von Vertretern des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, der Sächsischen Aufbaubank sowie ressortexterner Kompetenz abschließend über die Förderwürdigkeit der Anliegen. Grundlage ist das Ranking der Hausleitungen. Im Fall einer Überzeichnung werden zur weiteren Abstufung insbesondere die jeweiligen Darlegungen unter Gliederungspunkt 7 und 8 der Projektskizze zur Bewertung herangezogen. Konkret auszuführen sind hier:

Die Planung einer Veröffentlichung der Forschungsergebnisse über Open Access wird ausdrücklich begrüßt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Bei positiver Entscheidung wird im Rahmen der zweiten Verfahrensstufe um Vorlage eines Vollantrages (AZA-Formulare) gebeten, der die Projektskizze ergänzt.

Die Prüfung auf Förderfähigkeit durch die SAB schließt sich an.

Dresden, 12. August 2021 Dr. Lutz Bryja Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Leiter des Referates Grundsatzangelegenheiten Forschung